1. Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf und die Teilnahme am Aufenthalt sind alle Dienstleistungen, die die Freizeitagentur Leopold Heindl, centraleast.org vermittelt.

2. Vertragspartner
2.1 An der Vertragsbeziehung sind beteiligt:
(a) Reiseagentur Freizeitagentur Leopold Heindl, centraleast.org (nachfolgend nur "Agentur" genannt),
(b) natürliche oder juristische Personen (nachfolgend nur "Klient" genannt).
2.2 Die Agentur kann bei Erledigung der aus diesen Vertragsbedingungen sich ergebenen Angelegenheiten durch eine andere Agentur, meistens ein Reisebüro, vertreten werden.

3. Entstehung der Vertragsbeziehung
3.1 Die Vertragsbeziehung entsteht nachdem der Klient den vereinbarten Preis für den Aufenthalt bezahlt hatte und nachdem die Agentur den Voucher gesendet hatte. Der Voucher wird an die Adresse des Klienten per Einschreiben, Fax oder E-mail gesendet.

4. Rechte und Pflichten der Vertragspartner
4.1 Die Agentur verpflichtet sich:
(a) die Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und Qualität zu gewährleisten;
(b) alle Auskünfte über den Umfang und Qualität der vereinbarten Dienstleistungen zu geben und den Klienten unverzüglich über allfällige Veränderungen zu verständigen;
(c) nach Bezahlung der bestellten Dienste dem Klienten den Voucher zu versenden. Dieser berechtigt ihn, die bestellten und bezahlten Dienste zu fordern.
4.2 Die Agentur ist nicht verpflichtet, dem Klienten die Leistung über den Rahmen der vorher vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen zu gewähren.
4.3 Die Agentur ist berechtigt, vom Klienten die Bezahlung des Gesamtpreises für bestellte Dienstleistungen im vereinbarten Fälligkeitstermin zu fordern. Der Fälligkeitstermin wird in der "Teilnahmebestätigung", bzw. im anderen Dokument angegeben, welches der Klient nach der Buchung des Aufenthaltes und der Dienstleistungen erhält.
4.4 Der Klient verpflichtet sich:
(a) den vereinbarten Gesamtpreis für bestellte Dienstleistungen im vereinbarten Fälligkeitstemin zu bezahlen;
(b) während des Aufenthaltes so zu handeln, damit es zu keinen Gesundheitsschäden, Rechtsgutverletzungen oder Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer nicht käme;
(c) sich mit den Kontraindikationen der jeweiligen Kurorten hinsichtlich des eigenen Gesundheitszustandes vertraut zu machen, besonders bei Kuraufenthalten mit speziellen Kurprogrammen;
(d) sich an die Kur- bzw. Unterkunftsvorschriften zu halten.
4.5 Falls die Dienste dem vereinbarten Umfang und Qualität nicht entsprechen, der Klient hat laut Punkt 7 dieser Bedingungen Anspruch, die Reklamation vorzubringen.
4.6 Der Klient hat Anspruch, jederzeit und ohne einen Grund zu nennen, vom Vertrag zurückzutreten, indem Stornogebühren laut Punkt 8 dieser Bedingungen gelten.
4.7 Der Klient hat Anspruch auf die Änderung der vereinbarten Diensten laut Punkt 6 dieser Bedingungen.

5. Preis
5.1 Der Preis für den vom Klienten ausgewählten Aufenthalt und für die Dienstleistungen ist in der "Teilnahmebestätigung" angegeben. Dieses Dokument erhält der Klient vor dem Antritt des Aufenthaltes.
5.2 Der vereinbarte Preis ist nur nach der Zustimmung aller Vertragspartner zu ändern.

6. Änderungen der vereinbarten Dienste
6.1 Die Agentur ist verpflichtet, den Klienten ohne überflüssigen Verzug und noch vor dem Antritt des Aufenthaltes über Veränderungen im Preis, Umfang und in der Qualität der Dienstleistungen zu informieren.
6.2 Im Falle triftiger Veränderungen im Preis, Umfang oder in der Qualität der bestellten und vom Klienten bezahlten Diensten seitens der Agentur noch vor dem Antritt des Klienten zum Aufenthalt, entsteht dem Klienten Anspruch auf den Vertragsrücktritt und auf die Rückerstattung des bezahlten Betrages und zwar ohne irgendwelcher Stornogebühren. Dieser Betrag wird dem Klienten spätestens bis 30 Tage ab Aufhebungstag zurückerstattet. Als triftige Veränderung wird die Veränderung der Unterkunftseinrichtung für gleiche oder höhere Qualität nicht betrachtet.
6.3 Der Klient, der ohne das Verschulden der Agentur nicht alle bestellten und vorher bezahlten Dienstleistungen fordert, hat keinen Anspruch auf die Preisrückvergütung.
6.4 Auch im Falle früherer Abreise vom Aufenthalt gegenüber vorheriger Buchung, entsteht dem Klienten kein Anspruch auf die Preisrückvergütung des bezahlten Betrages. Die Ausnahmefälle stellen triftige Gründe dar, z.B. Krankheit, oder andere Gründe, die jeweilige Kur- oder Erholungseinrichtung für genügend triftig betrachtet.

7. Beanstandung
7.1 Falls die bestellten und bezahlten Dienste nicht in vollem Umfang und in der Qualität geleistet wurden und der Klient diesen Mangel ohne überflüssigen Verzug dem Diensterbringer oder der Agentur angekündigt hat, kann er die Beanstandung erheben.
7.2 Vorgehen bei Erhebung der Beanstandung:
(a) Falls der Klient feststellt, dass die vereinbarten Dienste im Umfang oder in der Qualität mangelhaft sind, muss er dem zuständigen Personal unverzüglich darüber Bescheid geben (Rezeptionschef, den Arzt oder alle Personen, die mit dem Klienten in Berührung kommen).
(b) Falls der Mangel fortdauert, muss der Klient die Marketingabteilung des betreffenden Kurortes unverzüglich darüber benachrichtigen.
(c) Falls die Mängel aus irgendwelchen Gründen zu voller Zufriedenheit des Klienten direkt vor Ort nicht beseitigt werden können, werden sie zusammen mit seiner Beschreibung und eventueller Lösung in Voucher des Klienten eingetragen, einschließlich Namen und Unterschriften des Klienten und des Angestellten der Marketingabteilung.
(d) Falls der Mangel nicht beseitigt werden kann und sein Wesen den weiteren Aufenthalt des Klienten im jeweiligen Kur- oder Erholungseinrichtung unmöglich machen würde, muss er die Agentur darüber telefonisch benachrichtigen. Die Agentur wird den Klienten über weiteres Handeln informieren.
(e) Die Beanstandung muss per Post oder Fax spätestens bis 3 Monate nach geplanter Beendigung des Aufenthaltes geschickt werden und muss alle im Punkt 7.2, Abs. c) angeführten Erfordernisse beinhalten.
7.3 Die Agentur wird den Klienten über den Verlauf und das Ergebnis der Beanstandung im Laufe der 14 Tage ab Zustellungstag der Beanstandung benachrichtigen.
7.4 Die Agentur trägt keine Verantwortung für die vom Klienten verursachten Rechtsgutverletzungen oder der aus höherer Gewalt verursachten Umständen (z.B. Naturkatastrophen, politischen Unruhen, Quarantänen, usw.).

8. Stornobedingungen und Stornogebühren
8.1 Der Klient hat Anspruch, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt geschieht mittels schriftlicher Benachrichtigung an die Agentur. Die Stornofrist beginnt ab dem Tag der Aushändigung schriftlicher Benachrichtigung (bzw. per Fax) über Aufhebung der Teilnahme am Aufenthalt seitens Klienten.
8.2 Im Falle der Aufhebung der Teilnahme am Aufenthalt ist der Klient verpflichtet, der Agentur die Stornogebühr in der Höhe der wirklichen Kosten zu bezahlen, d.h.:

  • beim Rücktritt innerhalb von 32 bis 29 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 15% vom Preis
  • beim Rücktritt innerhalb von 28 bis 15 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 30% vom Preis
  • beim Rücktritt innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 50% vom Preis
  • beim Rücktritt innerhalb von 6 bis 0 Tagen vor Aufenthaltbeginn ....... 100% vom Preis

8.3 Die Agentur ist berechtigt, die Stornogebühr von dem seitens Klienten schon bezahlten Aufenthaltspreis abzurechnen.

9. Versicherung
9.1 Die Preise der Aufenthalten und der Dienstleistungen beinhalten in der regel, weder Reise- und Unfallversicherung, noch andere Art der Versicherung.
9.2 Der Klienten ist im allgemeinen selber für seine Versicherung zuständig und verantwortlich.

10. Reisedokumente
10.1 Der Klienten ist für seine gültigen Reisedokumente selber verantwortlich
10.2 Ausländische, nicht aus den EU-Ländern stammende Klienten legitimieren sich mit dem VOUCHER und gültigem Pass, EU-Bürger mit dem VOUCHER und Personalausweis.
10.3 Der Klient trägt alle Kosten, die mit dem Verstoß dieser Vorschriften entstehen können.

11. Schlußbestimmungen
11.1 Mit der Bezahlung des vereinbarten Preises bestätigt der Klient, dass er/sie mit diesen Bedingungen einverstanden ist.
11.2 Diese Bedingungen traten am 1. Mai 2005 in Kraft.

Firmen Inhaber: Zuzana Heindlova; SK-03223 Liptovský Sielnica, Nr 156 / Alle Rechte Vorbehalten

Quellen der Bilder und teilw. der Texte: die jeweiligen "Owner" der entsprechenden Internseite(n)